Anna-Maria
Schneider
CIROSchneider
Investor Relations
Erklärung zur Unternehmensführung
Nach dem durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 28.05.2009 (BilMoG) neu eingeführten § 289a HGB müssen börsennotierte Aktiengesellschaften eine Erklärung zur Unternehmensführung entweder in ihren Lagebericht aufnehmen oder auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich machen.
Die Erklärung zur Unternehmensführung (EzU) muss die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wiedergeben, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen enthalten.
Aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung vom 20. März 2011:
Erklärung zur Unternehmensführung

